Häufige Fragen

Antworten auf Ihre Fragen.

Was Sie über digitale Beratung, Kosten, KI und den Umgang mit Ihren Unterlagen wissen sollten.

Klartext

Häufige
Fragen.

Berät mich bei HYPER eine KI?+

HYPER KI unterstützt die Vorbereitung Ihres Mandats: Nach anwaltlicher Kollisionsfreigabe hilft sie bei der Aufnahme und Ordnung Ihrer Angaben und erstellt interne Entwürfe. Beraten werden Sie trotzdem von einem Menschen — jede Einschätzung, jedes Angebot und jede Rechnung prüft, korrigiert und gibt eine zugelassene Rechtsanwältin oder ein zugelassener Rechtsanwalt frei, bevor Sie sie erhalten.

Was kostet die erste Einschätzung?+

Vor einer kostenpflichtigen Beauftragung erhalten Sie ein anwaltlich geprüftes Angebot mit Leistungsumfang und Honorar. Nur ohne Gebührenvereinbarung gelten für Verbraucher nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG folgende Grenzen: erstes Beratungsgespräch 190 € netto (226,10 € inkl. 19 % USt.), sonstige Beratung oder schriftliches Gutachten 250 € netto (297,50 € inkl. 19 % USt.), jeweils gegebenenfalls zuzüglich gesetzlicher Auslagen. Eine schriftliche Einschätzung nach einem KI-Dialog ist nicht automatisch ein erstes Beratungsgespräch. Die Anrechnung auf eine zusammenhängende weitere Tätigkeit erfolgt nach § 34 Abs. 2 RVG, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?+

An Werktagen melden wir uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen — mit einer ersten Einordnung und einer klaren Aussage zu Umfang und Kosten.

Warum ist HYPER günstiger als eine klassische Kanzlei?+

Digitale Vorbereitung kann den Bearbeitungsaufwand verringern. Maßgeblich bleiben die gesetzlichen Gebühren oder eine zulässige Vergütungsvereinbarung; gesetzliche Mindestgebühren sind zu beachten, soweit das RVG nichts anderes bestimmt (§ 49b Abs. 1 BRAO). Ein günstigeres Honorar ist nicht für jeden Fall zugesagt.

Muss ich der KI-Auswertung zustimmen?+

Nein. Das Kontaktformular nutzt keine KI und enthält keine KI-Einwilligung. Vor einem späteren KI-Einsatz erhalten Sie gesonderte konkrete Informationen und entscheiden freiwillig. Der Weg ohne KI bleibt gleichwertig verfügbar. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?+

In vielen Fällen ja. Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie und klären vorab, was übernommen wird. Ob Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe besteht, prüfen wir mit.

Ist eine digitale Beratung genauso verbindlich?+

Ja. Ein Mandat kann vollständig digital geführt werden. Die anwaltlichen Berufspflichten gelten unverändert — insbesondere die Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO und § 203 StGB.

Wie sicher sind meine Unterlagen?+

Ihre Unterlagen laden Sie in Ihren persönlichen Mandatsordner. Dieser liegt auf Servern in Deutschland, ist durch einen Zugangscode geschützt und nur für Sie und die verantwortlichen Berufsträger einsehbar. Bitte senden Sie vertrauliche Unterlagen nicht per unverschlüsselter E-Mail.