Kosten

Klarheit über Ihr Honorar.

Sie erfahren Leistungsumfang und Honorar vor der kostenpflichtigen Beauftragung. Hier finden Sie die möglichen Vergütungsmodelle und gesetzlichen Grundlagen.

Kosten

Erst der Preis.
Dann das Mandat.

Sie erhalten vor der kostenpflichtigen Beauftragung ein Angebot mit Leistungsumfang und Honorar. Verbraucher sehen den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und etwaiger Auslagen.

vor Beauftragung

Erste Einschätzung

Honorar vorab im Angebot

Art und Umfang Ihrer Beratung bestimmen das Honorar. Sie erhalten ein Angebot für die gewünschte Beratungsleistung, bevor Sie kostenpflichtig beauftragen. Jede rechtliche Einschätzung wird anwaltlich geprüft.

+ Unverbindliche Anfrage; Beratung erst nach Mandatsannahme.

planbar

Abgrenzbare Aufgaben

Festpreis vorab vereinbart

Vertragsprüfung, Kündigung, AGB, Gesellschaftsvertrag: Wir vereinbaren eine Pauschale in Textform (§ 3a RVG), bevor wir anfangen. Zusätzliche Leistungen werden vorab gesondert vereinbart.

+ Individuell abgestimmt — mit Blick auf eine dauerhafte Zusammenarbeit.

vergleichbar

Streit und Verfahren

RVG nach Gegenstandswert

Bei einer Abrechnung nach RVG richten sich die Gebühren nach Gegenstandswert, Tätigkeit und Verfahrensstand. Das Angebot erläutert die Berechnungsgrundlage und die voraussichtlichen Kosten.

+ Erstattung durch Gegenseite oder Rechtsschutz ist möglich.

Ehrlich gerechnet

Warum wir günstiger sein können — und wo nicht.

Gesetzliche Mindestgebühren und zulässige Vergütungsvereinbarungen bleiben maßgeblich (§ 49b BRAO). Digitale Vorbereitung kann den Bearbeitungsaufwand verringern:

  • Routine automatisiert. KI kann beim Sichten und Sortieren unterstützen. Kontrolle und Fristenverantwortung bleiben beim Anwalt.
  • Digitale Akte statt Anfahrt. Keine Kanzleibesuche, kein Papier, kein Porto, keine Wartezeit.
  • Einmal strukturiert liefern. Weniger Rückfragen, kürzere Bearbeitung, niedrigerer Gesamtaufwand.
Rechtsschutzversicherung?

Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie und klären vorab, was übernommen wird. Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe prüfen wir mit.

Kosten für meinen Fall klären ↗

Gesetzliche Auffanggrenzen ohne Gebührenvereinbarung (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG): Für Verbraucher beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 € netto (226,10 € inkl. 19 % USt.), für sonstige Beratung oder ein schriftliches Gutachten höchstens 250 € netto (297,50 € inkl. 19 % USt.). Gesetzliche Auslagen können hinzukommen. Diese Grenzen sind keine HYPER-Festpreise und gelten nicht bei einer Gebührenvereinbarung. Die Anrechnung auf eine zusammenhängende weitere Tätigkeit erfolgt gemäß § 34 Abs. 2 RVG, wenn nichts anderes vereinbart ist. Ein Mandat entsteht erst mit ausdrücklicher Annahme durch die Anbieterin.